October 21, 2025

In-App-Käufe über große App-Stores — 3 Fragen an: Matthias Luther, Managing Director

Unser Managing Director Matthias Luther hat gerade vor dem Europäischen Gerichtshof ein wichtiges Urteil erreicht, das steuerrechtlich die Plattform-Logik bei digitalen Dienstleistungen bestätigt. Im Interview erklärt er, welche Hebel Tax-Teams jetzt ziehen können, um Erstattungen zu sichern, Pflichten zu reduzieren und Prozesse zu vereinfachen. 

Matthias, kannst du uns kurz den Fall schildern und welche Rolle du dabei gespielt hast? 

Es ging um In-App-Käufe über große App-Stores – und um die Frage, wer dafür die Umsatzsteuer schuldet. Da gab es jahrelang unterschiedliche Praxis. Mein Mandant, ein Spieleentwickler, hatte stets die Umsatzsteuer selbst abgeführt, bis während einer Betriebsprüfung die Frage aufkam, ob sich die Firma dieses Geld nicht vom Finanzamt zurückholen könne, weil doch der App-Store als Verkäufer gegenüber den Nutzern auftritt und somit auch die Umsatzsteuer schuldet. Wir haben das Verfahren vom Finanzgericht Hamburg über den Bundesfinanzhof bis hoch auf die europäische Ebene durchgefochten und erreicht, dass der Europäische Gerichtshof uns vollumfänglich Recht gegeben hat.  

Wie lange hat dieses Verfahren gedauert? 

Sehr lang. Mein erster Einspruch – und damit die grundlegende Arbeit – stammt von 2018. Seitdem ging es vor Gerichten durch sämtliche Instanzen. Leider muss man bei Gerichtsverfahren immer etwas Geduld mitbringen, dafür wird die Erstattung mit 6% p.a. verzinst. Ein Gerichtsverfahren zu führen, ist also auch eine Investitionsentscheidung. 

Das Urteil bringt der gesamten Branche Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Behandlung digitaler Dienstleistungen. Kannst du auch Steuerlaien erklären, warum diese Grundsatzentscheidung ein Gamechanger ist? 

Es ist kein Gamechanger, sondern eher ein Game Confirmer. Im Kern geht es um Artikel 9a, eine Sonderregel von 2015 im EU-Mehrwertsteuerrecht. Dieser besagt, dass Plattformen und Portale bei elektronisch erbrachten Leistungen grundsätzlich als Lieferanten gegenüber Verbrauchern gelten. Meiner Meinung nach eine bahnbrechende Regelung für die EU-Mitgliedsstaaten; die beste, die es in dem Bereich je gab. 

Inwiefern? 

Weil er die Umsatzsteuer bei wenigen App-Store-Betreibern bündelt statt bei unzähligen, oft schwer auffindbaren einzelnen Entwicklern, die auch in China oder den USA sitzen können. Das sichert verlässliche Steuereinnahmen und verhindert ein Chaos aus Massenprüfungen bei Kleinanbietern. Die Fragen, die der Bundesfinanzhof während unserer Auseinandersetzung an den EuGH gestellt hatte, hätten dieses System potenziell zerschossen. App-Stores hätten massenhaft Umsatzsteuer zurückfordern können – und die Staaten hätten sich das Geld bei sehr vielen Developern holen müssen. Aber nun hat der EuGH dies alles zurückgewiesen, die Praxis bestätigt und den Streit beendet. Das Risiko ist faktisch raus.  

 

Mein Motto lautet:

Awards
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Challenge everything – aber mit Sinn und Wirkung

Matthias Luther
Managing Director

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