February 19, 2026

Vorsteuerabzug — 7 Fragen an: Matthias Luther, Managing Director

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg schafft mit seinem Urteil zum Vorsteuerabzug einen echten Wendepunkt: Unternehmen dürfen ihre Vorsteuer früher geltend machen und verbessern so ihren Cashflow. Gleichzeitig bringt die Entscheidung Rechtssicherheit in einem Bereich, der bisher stark formalistisch geprägt war. Für viele Unternehmen eröffnet sich damit ein klarer finanzieller Vorteil – und ein strategisches Zeitfenster zur Optimierung vergangener Jahre. Steuerspezialist Matthias Luther, Managing Director bei Alvarez & Marsal, ordnet die Bedeutung des Urteils ein.

Worum geht es in dem Urteil?

Im Kern geht es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. Das Gericht musste klären, ob ein Unternehmen die Vorsteuer bereits in dem Monat (Steuerzeitraum) abziehen darf, in dem die Leistung erbracht wurde, selbst wenn die Rechnung erst im Folgemonat eingeht – vorausgesetzt, sie liegt zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung vor.

Über welchen Fall stritten die Parteien genau?

Die polnische Gesellschaft I. S.A., eine Verrechnungsstelle für Energiegeschäfte, erhielt Rechnungen für Gas- und Stromlieferungen oft erst im Folgemonat des Kaufs. Während sie den Abzug im Leistungszeitraum geltend machen wollte, verlangte die polnische Finanzbehörde, dass der Abzug frühestens in dem Zeitraum erfolgt, in dem die Rechnung physisch empfangen wurde.

Muss durch die Entscheidung tatsächlich das deutsche Recht komplett überarbeitet werden?

Nicht zwingend das gesamte Gesetz, aber die Verwaltungspraxis und die Auslegung von § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG müssen flexibler werden. Die bisherige starre Kopplung des Abzugs an den Rechnungsbesitz exakt innerhalb des Voranmeldungszeitraums ist laut Urteil nicht mehr haltbar. Zudem bietet die Entscheidung Anlass, das deutsche Bußgeldregime so zu optimieren, dass gezielt Fehlverhalten sanktioniert wird, statt unbescholtene Unternehmen durch übermäßigen Formalismus zu bestrafen.

Wie lang dauert so eine Überarbeitung?

Gesetzgebungsprozesse und Anpassungen der Verwaltungsanweisungen (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) nehmen in Deutschland meist mehrere Monate bis Jahre in Anspruch. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Finanzverwaltung hier sehr schnell reagiert, weil das Urteil eine solch enorme Breitenwirkung hat.

Welche Regelung gilt in der Zwischenzeit?

Unternehmen können sich bereits jetzt in laufenden Verfahren und Betriebsprüfungen direkt auf diese EU-Rechtsprechung berufen. Deutsche Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof sind verpflichtet, das nationale Recht richtlinienkonform – also im Sinne dieses Urteils – auszulegen. 

Was bedeutet dieses Urteil für Unternehmen?

  • Liquiditätsvorteil: Vorsteuerbeträge können früher geltend gemacht werden, was den Cashflow direkt verbessert.
  • Rechtssicherheit: Der Vorsteuerabzug darf nicht mehr allein wegen einer zeitlichen Verzögerung beim Rechnungseingang versagt werden.
  • Zinseffekte: Für die Vergangenheit können sich attraktive Möglichkeiten ergeben, Zinseffekte aus verspäteten Abzügen geltend zu machen.

Für welche Unternehmen ist diese Entscheidung besonders relevant?

Besonders profitieren Unternehmen mit sogenannten „Phasenverschiebungen" – also Firmen, bei denen Leistungen typischerweise am Monatsende erbracht, die Rechnungen aber erst am Anfang des Folgemonats ausgestellt oder empfangen werden (z.B. Energiebranche, Logistik oder Bauwesen).

Drei Maßnahmen, die ein CFO zeitnah umsetzen sollte:

  1. Prozessanalyse: Prüfung des „Cut-off-Points" in der Buchhaltung. Es sollte evaluiert werden, ob Vorsteuerbeträge für Rechnungen, die nach Monatsende, aber vor Deklaration eingehen, bereits im Vormonat berücksichtigt werden können.
  2. Vergangenheitscheck: Prüfung abgeschlossener oder offener Jahre auf potenzielle Zinseffekte durch bisherige phasenverschobene Vorsteuerabzüge.
  3. Betriebsprüfungsvorsorge: Instruktion der Steuerabteilung, das Urteil als Verteidigungslinie für anstehende Betriebsprüfungen bereitzuhalten, falls die Finanzverwaltung den Abzug zeitlich streitig machen will.

So unterstützt A&M Unternehmen, die jetzt handeln wollen:

A&M unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Spielräume proaktiv zu nutzen. Wir entwickeln individuelle Strategien zur Maximierung von Zinseffekten für die Vergangenheit und begleiten die Implementierung neuer Cut-off-Logiken in der Steuerfunktion. In der direkten Mandantenkommunikation zeigen wir zudem konkrete Wege auf, wie diese Rechtsprechung gegenüber der Finanzverwaltung effizient durchgesetzt werden kann.

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Das Steuerteam von A&M in Deutschland steht Ihnen mit einem umfassenden Angebot an Steuerdienstleistungen zur Verfügung, um Werte zu schaffen und Risiken zu reduzieren. Unser Team aus hochqualifizierten und erfahrenen Steuerexperten verfügt über fundierte Steuer- und Branchenkenntnisse und bietet Ihnen vom Beginn des Auftrags bis zum Abschluss des Prozesses außergewöhnliches Know-how und Fachkompetenz.

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