October 15, 2020

Bundesratsentscheid vom 14. Oktober 2020: COVID-19 Massnahmen gegen Konkurse nicht verlängert

Der Schweizerische Bundesrat hat entschieden, die COVID-19 Insolvenzverordnung nicht über den 20. Oktober 2020 hinaus zu verlängern. Für Unternehmen, die sich auf die vorübergehende Aussetzung der Überschuldungsanzeige gestützt haben, besteht dringender Handlungsbedarf.

Mit der Verordnung vom 16. April 2020 hatte der Bundesrat ein Massnahmenpaket zur Bewältigung der Coronakrise geschnürt. Dieses wurde für die Dauer von 6 Monaten beschlossen und ist noch bis zum 19. Oktober 2020 gültig. Mit der vorübergehenden Aussetzung der Überschuldungsanzeige nach Art. 725 OR sollte unter anderem eine Corona-bedingte Konkurswelle abgewendet werden.

Mit seinem Entscheid vom 14. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die Aussetzung der Überschuldungsanzeige nicht zu verlängern. Damit gilt ab dem 20. Oktober 2020 wieder die ordentliche Regelung gemäss Art. 725 des Obligationenrechts.

Vor dem Hintergrund der seit einigen Tagen steigenden Corona-Fallzahlen und den neuen sich daraus ergebenden Massnahmen, bedürfen gewisse Annahmen und Szenarien einer Neubeurteilung. Für Verwaltungsräte, die auf die vorübergehende Aussetzung der Überschuldungsanzeige abgestützt hatten, ergibt sich in einigen Fällen dringender Handlungsbedarf. Ebenso müssen Unternehmen handeln, die aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklungen in eine Überschuldungssituation geraten sind oder voraussichtlich geraten werden und sich nicht mehr auf die Sonderregelung berufen können.

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